Veranstaltung: „Sand & Sound am Bernsteinsee“ 2027 Termine: Samstag, 26. Juni 2027 und Samstag, 21. August 2027
Stand: 11.10.2026
Regionaler Rechtsrahmen: Neben dem bundesweit geltenden Recht (BGB, JuSchG, KCanG, WaffG, DSGVO/BDSG, KUG) gilt ergänzend das Landesrecht Brandenburg, insbesondere das Brandenburgische Gaststättengesetz (BbgGastG) für den Ausschank sowie das Brandenburgische Nichtraucherschutzgesetz.
(1) Veranstalter und Vertragspartner des Ticketkäufers ist die AI GEN C GmbH, Scharnhorststraße 24, 10115 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 277606, USt-IdNr. DE458228813, vertreten durch den Geschäftsführer Bill Steinmann (nachfolgend „Veranstalter“). Kontakt für Ticketangelegenheiten: info@sandandsound.de, https://sandandsound.de.
(2) Diese Bedingungen gelten für den Erwerb von Eintrittskarten und Zusatztickets (nachfolgend „Tickets“) sowie für die Teilnahme an den oben genannten Veranstaltungsterminen, unabhängig davon, ob der Kauf über den Online-Ticketshop oder an der Abendkasse erfolgt.
(3) Der Online-Ticketshop wird technisch von der diginights GmbH („ditix“) betrieben, die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Beide werden als technische Dienstleister des Veranstalters tätig. Der Vertrag über den Besuch der Veranstaltung kommt ausschließlich zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter zustande.
(4) Jedes Ticket gilt ausschließlich für den beim Kauf gewählten Veranstaltungstermin. Eine Umbuchung auf den jeweils anderen Termin ist ausgeschlossen, soweit der Veranstalter sie nicht ausdrücklich anbietet.
(5) Der Contest-Freitag vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin ist keine Veranstaltung des Veranstalters und nicht Gegenstand dieser Bedingungen.
(1) Beim Online-Kauf kommt der Vertrag mit Abschluss des Bestellvorgangs und der Bestellbestätigung per E-Mail zustande. An der Abendkasse kommt der Vertrag mit Übergabe des Tickets gegen Zahlung zustande.
(2) Es gelten die im Ticketshop beziehungsweise an der Abendkasse ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und aller Abwicklungsgebühren; weitere Gebühren fallen für den Käufer nicht an.
(3) Preisstufen und Kontingente: Tickets werden in Preisstufen mit begrenzten Kontingenten angeboten. Ist ein Kontingent ausverkauft, gilt die nächste Preisstufe. Es besteht kein Anspruch auf den Preis einer früheren oder ausverkauften Preisstufe und kein Anspruch auf nachträglichen Preisnachlass, wenn Tickets später günstiger angeboten werden.
(4) Die online angebotenen Zahlungsarten richten sich nach dem Angebot des Ticketshops. An der Abendkasse ist Bar- und Kartenzahlung möglich, soweit verfügbar.
(5) Beim Online-Kauf erhält der Käufer die Tickets und eine Rechnung elektronisch an die angegebene E-Mail-Adresse. Der Käufer ist für die richtige Angabe seiner E-Mail-Adresse verantwortlich.
(1) Eintrittskarten: Der Kauf von Eintrittskarten ist ein Vertrag über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für den ein bestimmter Termin vorgesehen ist. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Der Ticketkauf ist nach Vertragsschluss verbindlich; Umtausch oder Rückgabe sind, vorbehaltlich § 5, ausgeschlossen.
(2) Shuttle-Tickets: Der Kauf eines Shuttle-Tickets ist ein Vertrag über die Beförderung von Personen. Auf solche Verträge finden die Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen keine Anwendung (§ 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB).
(1) Jedes Eintrittsticket berechtigt eine Person zum einmaligen Eintritt am gebuchten Termin. Das Ticket wird als Code (print@home oder mobil) ausgegeben. Beim Einlass gilt der zuerst vorgelegte und gescannte Code als eingelöst; weitere Vorlagen oder Kopien desselben Codes werden abgewiesen. Der Käufer ist dafür verantwortlich, den Code vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(2) Die private, unentgeltliche Weitergabe eines Tickets sowie die Weitergabe zum ursprünglichen Erwerbspreis bleiben zulässig.
(3) Untersagt ist der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf sowie das öffentliche Anbieten von Tickets zu einem höheren als dem ursprünglichen Erwerbspreis ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters. Der Veranstalter kann entgegen dieser Regelung gehandelte oder erkennbar manipulierte Tickets sperren und den Zutritt verweigern.
(4) Verlust, Diebstahl oder Unleserlichkeit eines Tickets berechtigen nicht zu Ersatz. Online gekaufte Tickets können über den Ticketshop erneut zugesendet werden.
(5) Gutscheine, Rabatt- und Freiticket-Codes sind, soweit nichts anderes angegeben ist, einmalig einlösbar, nicht übertragbar, nicht mit anderen Aktionen kombinierbar und nicht in bar auszahlbar.
(1) Badegast-Ticket: Das Badegast-Ticket berechtigt am gebuchten Termin zum Aufenthalt auf dem Gelände von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Um 16:00 Uhr endet die Gültigkeit; der Gast verlässt das Gelände oder löst an der Abendkasse auf ein Tagesticket nach. Beim Nachlösen wird der für das Badegast-Ticket gezahlte Preis auf den jeweils gültigen Abendkassenpreis angerechnet; zu zahlen ist der Differenzbetrag. Voraussetzung ist die Vorlage des eigenen Badegast-Tickets beziehungsweise Kontrollbändchens. Beim Nachlösen werden die Voraussetzungen nach § 10 Abs. 1 (Begleitung von Gästen unter 16 Jahren ab 16:00 Uhr) geprüft. Das Badegast-Ticket wird nur am Veranstaltungstag verkauft.
(2) Kinderticket: Das Kinderticket gilt für Kinder von 7 bis einschließlich 15 Jahren. Für den Aufenthalt ab 16:00 Uhr gilt die Begleitpflicht nach § 10 Abs. 1. Das Alter ist auf Verlangen am Einlass nachzuweisen. Kinder bis einschließlich 6 Jahren haben in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson mit gültigem Ticket freien Eintritt.
(3) VIP-Ticket: Das VIP-Ticket umfasst neben dem Eintritt die im Ticketshop beschriebenen Nebenleistungen (insbesondere Parkplatz für ein Fahrzeug nach Verfügbarkeit, bevorzugter Einlass, Zugang zum ausgewiesenen VIP-Bereich). Der Veranstalter kann einzelne Nebenleistungen aus organisatorischen oder Sicherheitsgründen durch gleichwertige ersetzen. Fällt eine Nebenleistung ersatzlos aus, erstattet der Veranstalter deren Wert; ein Anspruch auf Erstattung des gesamten Ticketpreises besteht nicht, solange der Eintritt gewährt wird.
(4) Shuttle-Ticket: Das Shuttle-Ticket berechtigt am gebuchten Termin zur Hin- und Rückfahrt mit den vom Veranstalter eingesetzten Shuttle-Bussen zwischen den bekannt gegebenen Haltestellen und dem Veranstaltungsgelände. Es ist kein Eintrittsticket und berechtigt nur in Verbindung mit einem gültigen Eintrittsticket zum Zutritt. Fahrzeiten und Haltestellen werden rechtzeitig vor dem Termin auf sandandsound.de bekannt gegeben und können aus betrieblichen Gründen angepasst werden. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Bus oder eine bestimmte Abfahrtszeit; die Beförderung erfolgt nach Verfügbarkeit in der Reihenfolge des Erscheinens. Die Beförderung wird von einem beauftragten Busunternehmen durchgeführt; dessen Beförderungsbedingungen und die Anweisungen des Fahrpersonals sind zu beachten. Nicht genutzte Fahrten werden nicht erstattet. Für eine versäumte Rückfahrt haftet der Veranstalter nicht, soweit nicht § 12 greift.
(5) Abendkasse: Tickets an der Abendkasse werden nach Verfügbarkeit und im Rahmen der zugelassenen Höchstkapazität verkauft. Ein Anspruch auf Erwerb an der Abendkasse besteht nicht.
(1) Witterung: Die Veranstaltung ist ein Open-Air-Event und findet grundsätzlich auch bei ungünstiger Witterung statt, sofern keine Gefahr für Leib und Leben oder für die öffentliche Sicherheit besteht. Ein Anspruch auf Rückerstattung wegen der Wetterlage besteht nicht.
(2) Absage vor Veranstaltungsbeginn: Wird ein Veranstaltungstermin vollständig abgesagt, erstattet der Veranstalter dem Ticketinhaber den gezahlten Ticketpreis. Bietet der Veranstalter eine Umbuchung auf einen Ersatztermin oder einen Gutschein an, kann der Ticketinhaber dies anstelle der Erstattung wählen.
(3) Verschiebung: Wird ein Veranstaltungstermin verlegt, behält das Ticket seine Gültigkeit für den Ersatztermin. Kann der Ticketinhaber den Ersatztermin nicht wahrnehmen, kann er innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Ersatztermins die Erstattung des gezahlten Ticketpreises verlangen.
(4) Abbruch nach Veranstaltungsbeginn: Wird die Veranstaltung nach Einlassbeginn aus Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheits- oder Witterungsgründen abgebrochen oder das Gelände geräumt, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Ticketpreises. Für einen Abbruch aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Veranstalter kann im Einzelfall freiwillige Kulanz gewähren.
(5) Programm- und Line-up-Änderungen: Änderungen des Programms, des Line-ups oder des Ablaufs (zum Beispiel Austausch, Ausfall oder zeitliche Verschiebung einzelner Acts) berechtigen nicht zur Rückgabe oder Erstattung, solange der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
(1) Der Einlass beginnt um 10:00 Uhr. Ein Anspruch auf Einlass besteht nur bei gültigem Ticket und im Rahmen der behördlich zugelassenen Höchstkapazität; bei Erreichen der Kapazität kann der Einlass ausgesetzt werden. Ein aus Sicherheits- oder Kapazitätsgründen vorübergehend ausgesetzter, beschränkter oder verweigerter Einlass begründet keinen Anspruch auf Erstattung.
(2) Der Veranstalter übt auf dem Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus. Aus Sicherheitsgründen können Einlass- und Taschenkontrollen durchgeführt werden. Untersagt ist insbesondere das Mitführen von:
(3) Der Veranstalter beziehungsweise das Sicherheitspersonal kann Personen den Zutritt verweigern oder von der Veranstaltung verweisen, die erkennbar erheblich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die Sicherheit gefährden oder gegen diese Bedingungen oder Anweisungen des Sicherheits-, Ordnungs- oder Awareness-Personals verstoßen, ohne Anspruch auf Erstattung.
(4) Am Einlass ausgegebene Einlass- und Kontrollbändchen sind nicht übertragbar, dürfen nicht beschädigt oder manipuliert werden und sind während der gesamten Veranstaltung sichtbar zu tragen. Ein Verlust berechtigt nicht zu Ersatz.
(1) Den Anweisungen des Sicherheits-, Ordnungs-, Awareness- und Wasserrettungspersonals (DLRG) ist Folge zu leisten. Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden.
(2) Untersagt sind insbesondere:
Bei Verstößen kann der Gast ohne Anspruch auf Erstattung vom Gelände verwiesen werden; bei Straftaten erfolgt eine Anzeige.
(3) Badebetrieb: Eine Badeaufsicht durch die Wasserrettung (DLRG) erfolgt ausschließlich innerhalb der ausgewiesenen und freigegebenen Badebereiche und Badezeiten; das Baden ist nur dort gestattet. Außerhalb dieser Bereiche und Zeiten findet keine Badeaufsicht durch den Veranstalter oder die DLRG statt; das Baden erfolgt dort auf eigene Gefahr. Die gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters bleiben unberührt. Kinder sind im Badebereich von ihrer Aufsichtsperson zu beaufsichtigen.
(4) Lautstärke und Gehörschutz: Bei der Veranstaltung treten hohe Schalldruckpegel auf. Der Veranstalter weist ausdrücklich auf mögliche Gehörschäden hin und empfiehlt dringend die Verwendung von Gehörschutz. Der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe der Lautsprecher erfolgt auf eigenes Risiko.
(5) Hitze und Sonne: Bei sommerlicher Witterung empfehlen wir ausreichenden Sonnenschutz und eine angemessene Flüssigkeitszufuhr.
(1) Die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung. Die Nutzung des Shuttle-Angebots, öffentlicher Verkehrsmittel oder von Fahrgemeinschaften wird empfohlen. Für das Shuttle gilt § 5 Abs. 4.
(2) Auf dem Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung; es ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren und den Anweisungen des Parkplatz- und Ordnungspersonals Folge zu leisten. Für das Parken kann ein Entgelt erhoben werden, das vor Ort zu entrichten ist. Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr; für abgestellte Fahrzeuge und deren Inhalt wird keine Haftung übernommen, soweit nicht § 12 greift.
(3) Rettungs- und Fluchtwege sind freizuhalten. Verkehrswidrig oder verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge können auf Kosten des Halters entfernt werden.
(4) Das Übernachten in Fahrzeugen sowie das Zelten und Campen auf dem Parkplatz und dem Veranstaltungsgelände sind nicht gestattet.
(1) Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Während des Badebetriebs von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr ist der Aufenthalt für alle Altersgruppen ohne Begleitung möglich. Ab 16:00 Uhr ist der Aufenthalt Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet. Unbegleitete Gäste unter 16 Jahren haben das Gelände bis 16:00 Uhr zu verlassen; ein Anspruch auf Erstattung besteht insoweit nicht. Die Begleitung wird am Einlass und beim Nachlösen an der Abendkasse geprüft.
(2) Eine Erziehungsbeauftragung kann durch eine schriftliche Bevollmächtigung der personensorgeberechtigten Person („Muttizettel“) nachgewiesen werden. Ein Muster wird auf sandandsound.de zum Download bereitgestellt. Der Veranstalter kann die Vorlage der Bevollmächtigung im Original sowie Ausweisdokumente der begleitenden und der begleiteten Person verlangen. Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig und erkennbar geeignet sein und darf höchstens drei Minderjährige begleiten (je Minderjährigem ein eigenes Formular); Personensorgeberechtigte mit eigenen Kindern sind hiervon ausgenommen. Der Veranstalter kann eine Erziehungsbeauftragung im Einzelfall ablehnen. Das Formular ist ausgefüllt und unterschrieben im Original am Einlass vorzulegen; eine Vorab-Einreichung per E-Mail oder eine telefonische Bestätigung genügt nicht. Die Begleitperson darf das Gelände nicht vor der begleiteten minderjährigen Person verlassen; andernfalls erlischt die Begleitregelung.
(3) Jugendlichen von 16 und 17 Jahren ist der Aufenthalt ohne Begleitung bis 24:00 Uhr gestattet; danach ist das Gelände zu verlassen, sofern keine Begleitung durch eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person besteht. Ein Anspruch auf anteilige Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht.
(4) Alterskennzeichnung durch Bändchen: Zur Umsetzung des Jugendschutzes gibt der Veranstalter beim Einlass altersbezogene Kontrollbändchen aus. Jeder Gast ist verpflichtet, das ihm zugeordnete Bändchen während der gesamten Veranstaltung gut sichtbar am Handgelenk zu tragen. Die Weitergabe oder Manipulation von Bändchen ist untersagt und berechtigt zum Verweis vom Gelände.
(5) Der Ausschank und die Abgabe alkoholischer Getränke sowie von Tabak- und Nikotinprodukten erfolgen ausschließlich nach Maßgabe des JuSchG und, für den Ausschank, des Brandenburgischen Gaststättengesetzes. Branntwein und Spirituosen sowie Tabak- und Nikotinprodukte (einschließlich E-Zigaretten und E-Shishas, auch nikotinfrei) werden nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben. An Personen unter 16 Jahren wird abweichend von § 9 Abs. 2 JuSchG kein Alkohol abgegeben, auch nicht in Begleitung personensorgeberechtigter Personen (Hausrecht des Veranstalters).
(1) Der Zahlungsverkehr für Speisen und Getränke auf dem Gelände ist in bar sowie bargeldlos per kontaktloser Kartenzahlung möglich; akzeptiert werden gängige Debit- und Kreditkarten sowie mobile Wallets.
(2) Die Kartenzahlung wird über einen beauftragten Zahlungsdienstleister abgewickelt. Ein Aufladen von Guthaben findet nicht statt, sodass kein Restguthaben entsteht. Für die Kartenzahlung erhebt der Veranstalter gegenüber dem Gast keine gesonderten Entgelte.
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus etwaigen Garantien bleibt unberührt.
(4) Für mitgebrachte Gegenstände (Garderobe, Wertsachen) wird keine Haftung übernommen, soweit nicht Absatz 1 oder 2 greift.
(5) Für die Beförderung mit dem Shuttle haftet das beauftragte Busunternehmen nach den für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften; die Haftung des Veranstalters nach Absatz 1 bis 3 bleibt unberührt.
(1) Der Veranstalter sowie von ihm beauftragte Dritte fertigen während der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen zu Dokumentations-, Presse- und Werbezwecken (zum Beispiel Website, Social Media, Aftermovie) an. Aufnahmen, die das Publikum als Teil der Gesamtsituation der öffentlichen Veranstaltung zeigen (Übersichts-, Atmosphäre- und Bühnenaufnahmen), werden auf Grundlage des berechtigten Interesses des Veranstalters (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) in Verbindung mit §§ 22, 23 KUG erstellt und zeitlich sowie räumlich unbeschränkt genutzt und veröffentlicht.
(2) Für gezielte Nahaufnahmen oder Porträts einzelner erkennbarer Personen holt der Veranstalter eine gesonderte Einwilligung ein.
(3) Der Gast kann der Nutzung von Aufnahmen, auf denen er individuell erkennbar im Vordergrund steht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, widersprechen. Ein Widerspruch ist vor Ort (zum Beispiel beim Fototeam) oder unter der in § 1 genannten Kontaktadresse möglich; der Veranstalter berücksichtigt begründete Widersprüche, soweit dies technisch und rechtlich möglich ist.
(4) Das gewerbliche Fotografieren, Filmen und Aufzeichnen der Darbietungen durch Gäste ist ohne Genehmigung nicht gestattet.
(5) Am Einlass und im Veranstaltungsbereich wird durch gut sichtbare Hinweisschilder auf die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen hingewiesen.
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften (DSGVO, BDSG) zur Vertragsabwicklung und nach Maßgabe der Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://sandandsound.de/datenschutz. Der Ticketdienstleister ditix (diginights GmbH) verarbeitet die Bestelldaten im Auftrag des Veranstalters; der Zahlungsdienstleister Stripe verarbeitet Zahlungsdaten in eigener Verantwortung nach seinen Datenschutzhinweisen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Ticketkäufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Verbraucherstreitbeilegung: Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit (§ 36 VSBG).
(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Stand dieser Bedingungen: 11.10.2026.