Einlass: 10:00 Uhr
LINE UP Beginn: 12:00 Uhr
Am Bernsteinsee
16727 Velten
Man kann eine Bühne hinstellen, eine PA danebenstellen und Musik spielen. Funktioniert — bleibt aber austauschbar. Dieselbe Bühne steht am Wochenende drauf auf einem Parkplatz und keiner merkt den Unterschied.
Uns interessiert das Gegenteil: ein Aufbau, der nur an diesem Ort funktioniert. Industrieller Setbau — Stahl, Gerüst, sichtbare Konstruktion — direkt am Sand. Der Kontrast ist die Idee: rau gegen weich, gebaut gegen gewachsen, harte Kanten gegen Abendlicht überm Wasser.
Über den Tag verändert sich das Bild. Nachmittags ist es ein Strand mit Musik. Wenn die Sonne gegen 19:50 Uhr hinter dem See verschwindet, übernimmt das Licht — und aus dem Strand wird ein Floor. Bis um Mitternacht Nic Johnston kommt und die Nacht auf ihren Höhepunkt bringt.
Essen ist hier kein Nebenschauplatz. Im FOOD COURT läuft mehr als auf klassischen Konzerten: Neben den Klassikern wird es auch frische Pizza aus dem Steinofen und vegetarische Varianten geben — dazu Bier vom Fass, Longdrinks, Cocktails und eine alkoholfreie Auswahl.
Und wenn du Pause vom Beat brauchst, musst du dafür nicht die Party verlassen: Auf dem BEACHFLOOR legen von 12 bis 20 Uhr Fake Maybach, Philipp Daub und Lintus auf — leiser als vorne, näher dran, zum Bleiben.
Küche und Bar sind ab dem Vormittag offen, letzter Ausschank um Mitternacht. Bezahlen kannst du überall mit Karte oder bar.
RETRO GAMING ZONE Röhrenmonitore, Arcade-Sticks und die Konsolen, an denen du groß geworden bist. Kein Highscore-Turnier mit Anmeldung, sondern eine schattige Ecke, in der plötzlich vier Leute nebeneinander sitzen, die sich vorher nicht kannten. Zwischen zwei Sets ein paar Runden, danach zurück auf den Sand.
SUP auf dem See Board schnappen und raus. Vom Wasser aus siehst du das Gelände von der anderen Seite — und am späten Nachmittag paddelst du direkt in den Sonnenuntergang. Ruhigster Ort des Tages, keine 50 Meter vom Floor entfernt.
Beachvolleyball Ein Feld im Sand, offen für alle. Teams bilden sich von selbst, gespielt wird, solange jemand Lust hat. Der Klassiker, der immer funktioniert.
Bernsteinsee, Am Bernsteinsee 1, 16727 Velten — gut 30 Minuten nördlich von Berlin.
Mit dem Auto: Über 450 Parkplätze direkt am Gelände. Das Parkticket kostet 3 € und du kannst bar oder mit Karte zahlen.
Mit dem Bus: Die Linien 816 und 824 halten an der Haltestelle „Bernsteinsee“ direkt am Gelände. Für die späten Stunden sind zusätzliche Fahrten eingeplant, du kommst also auch nach Mitternacht noch nach Hause.
Mit dem Rad: Fahrradständer stehen am Eingang bereit.
Vom Parkplatz und von der Bushaltestelle sind es rund 5 Minuten zu Fuß auf das Gelände.
Am 05. September wird der Bernsteinsee für einen Tag zum Heimathafen.
Los geht es um 12 Uhr auf dem BEACHFLOOR:
FOOD COURT mit Beach-House und rollenden Grooves.
Später übernimmt die MAINSTAGE am Wasser und wächst über den Abend hoch, bis zum Headliner-Set um Mitternacht.
Dazwischen:
Sand unter deinen Füßen, ein See, in den du einfach reinlaufen kannst, Essen und Getränke — und gegen 19:50 Uhr ein Sonnenuntergang,
der den Tag in die Nacht kippt.
Kein Festivalgelände irgendwo im Nirgendwo, sondern dein See vor der Haustür.
Ein Tag am Wasser.
Eine Nacht am Beat.
Eintritt frei.
Bis 15 Jahre nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person.
Mit 16 und 17 bist du bis 24 Uhr dabei.
Reservierter Parkplatz: Dein Stellplatz ist frei, egal wann du kommst. Dafür gibst du beim Ticketkauf dein Fahrzeug an.
Fastlane: Du gehst an der Schlange vorbei.
Eigene Zone an der Stage: Ein abgetrennter Bereich direkt an der Bühne.
Eigener Barbereich: Deine eigene Bar in der VIP-Zone, geöffnet ab 14 Uhr.
Foodcall: Du bekommst eine WhatsApp-Nummer, über die du Essen und Getränke bestellst. Wir bringen es dir in die Zone.
Online-Tickets sind günstiger als die Abendkasse — sichert euch eure Tickets am besten vorab.
Ja. Der See ist von 10 bis 20 Uhr zum Baden freigegeben, mit Wasserrettung vor Ort. Danach bleibt der Strand offen, das Wasser nicht.
Der Beachfloor startet um 12 Uhr, die Mainstage zieht am Nachmittag nach. Um 01:00 Uhr ist Schluss.
An allen Ständen mit Karte oder bar. Auch das Parkticket kannst du bar oder mit Karte zahlen.
Ja, bring ihn mit. Wir kontrollieren das Alter einmalig am Einlass und du bekommst ein farbiges Bändchen — danach musst du an der Bar nichts mehr vorzeigen.
Bis 15 Jahre nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person. Mit 16 und 17 bist du bis 24 Uhr dabei. Alkohol gibt es ab 18, Hochprozentiges ebenfalls erst ab 18.
Ja, solange welche übrig sind. Sicherer ist der Vorverkauf — und günstiger.
Das Event findet statt. Nur wenn es die Sicherheit erfordert, unterbrechen wir — dann informieren wir vor Ort und über unsere Kanäle.
Wenn Nic Johnston ans Pult tritt, hört das DJ-Set auf, ein DJ-Set zu sein. Live-Vocals, E-Gitarre und Beats, die keine Gefangenen machen — der britisch-deutsche Künstler hat sich mit seiner Rockstar-DJ-Show von Clubs bis auf die Mainstage des World Club Dome gespielt. Zwischen Festival-Wucht und Konzert-Energie entsteht dabei etwas, das man nicht nur tanzt, sondern erlebt. Am Bernsteinsee bringt er die Nacht auf ihren Höhepunkt.
Slot: 22:30–24:00 · Instagram
Marque_s spielt den Moment, in dem der Tag kippt. Wenn das letzte Licht über dem See verschwindet und aus Nachmittag Nacht wird, übernimmt er mit Sets, die genau diesen Übergang erzählen: erst offen und warm, dann dichter, dunkler, drängender. Kein Bruch, sondern ein langsames Hochziehen — bis alle da sind, wo der Abend hinwill.
Slot: 21:00–22:30 · Instagram
Martin B. — oder eben MartinBePunkt — ist einer von denen, die ein Set nicht spielen, sondern bauen. Groove für Groove, ohne Eile, mit einem Gespür dafür, wann ein Track sitzen muss und wann man ihn noch atmen lässt. Zwischen House und Melodie sucht er die Momente, in denen aus einer Menge ein gemeinsamer Puls wird.
Slot: 19:30–21:00 · Instagram
Zwei Brüder, ein Pult, kein Stillstand. Seit 2018 sind die Eastbeatbrothers aus Leipzig unterwegs mit Mashups, die man so nicht kommen sieht — 2019 gewannen sie einen deutschen DJ-Contest, 2024 führte sie ihre erste Auslandstour bis in den Onyx Club nach Bangkok. Was sie mitbringen, ist weniger ein Genre als eine Haltung: Wer sie spielen hört, bleibt nicht sitzen.
Slot: 17:30–19:30 · Instagram
Muz_@L ist ein House-DJ und Künstler aus Leipzig, der für elektronische Tanzmusik und Events wie „Dirty Disco“ und „MuldeBeats“ bekannt ist.
Slot: 16:00–17:30 · Instagram
Mijk van Dijk hat den Berliner Techno nicht einfach miterlebt — er hat ihn mitgebaut. Seit den frühen Neunzigern eine der treibenden Kräfte der Hauptstadt, schuf er 1993 mit dem Marmion-Klassiker „Schöneberg“ eine Hymne, die bis heute zu den bekanntesten deutschen Technotracks zählt: über 30 offizielle Remixversionen, Kultstatus von Berlin bis Tokio. Wenn er auflegt, treffen drei Jahrzehnte Szenegeschichte auf ein Set, das nach vorne geht — kein Rückblick, sondern der Beweis, dass die Energie von damals nie weg war.
Slot: 24:00–01:00 · Instagram
Zwischen Plattenkisten, langen Nächten und der Liebe zu guten Grooves hat Fake Maybach seinen eigenen Sound gefunden. Irgendwo zwischen House, Minimal und treibenden Rhythmen geht es weniger um den nächsten großen Moment, sondern um den richtigen Groove zur richtigen Zeit. Feine Selections, hypnotische Loops und Tracks mit Charakter – Musik, die den Kopf nicken und die Füße nicht stillstehen lässt.
Erst vor, dann hinterm Pult – erst im Club und nun zu Hause. Philipp Daub ist schon seit über einem Jahrzehnt den tieferen und groovigeren Sounds verfallen. Fake Maybach hat ihn nun reaktiviert und gemeinsam werden die feinsten Tracks der letzten Jahre ausgegraben. Alles zwischen House, Minimal und Dub Techno – Hauptsache, das Tanzbein wird geschwungen und die Sektkorken knallen. Drei Freunde mit einer Vision – das kann nur gut werden!
Lintus steht für warme Grooves, verspielte Percussion und den Blick für die kleinen Details, die einen Track besonders machen. Zwischen House, Minimal und allem, was irgendwo dazwischen liegt, geht es ihm vor allem um Atmosphäre und den Flow eines Sets. Immer auf der Suche nach diesen Momenten, bei denen aus ein paar Tracks plötzlich eine gemeinsame Reise wird.
Datenschutzerklärung zur Veranstaltung „Heimathafen – Sand & Sound“
Open Air am Bernsteinsee, Velten – 05.09.2026 (Ticketing, Einlass und Datenverarbeitung vor Ort)
Stand 09.07.2026. Ergänzt die allgemeine Datenschutzerklärung unter https://ai-gen-c.de für die veranstaltungsbezogene Datenverarbeitung.
1. Präambel und Geltungsbereich
Datenschutz und Informationssicherheit sind ein fundamentaler Bestandteil unserer Unternehmenspolitik. Die AI GEN C UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „AI▸GEN▸C“) nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst und verarbeitet diese in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Diese Datenschutzerklärung informiert Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Tickets für die o. g. Veranstaltung sowie mit dem Besuch der Veranstaltung (Einlass, Bezahlung, Sicherheit, Foto-/Tonaufnahmen). Für die reine Nutzung unserer Website gilt ergänzend unsere allgemeine Datenschutzerklärung unter https://ai-gen-c.de.
„Personenbezogene Daten“ (im Folgenden „Daten“) sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. „Verarbeitung“ meint jede Erhebung, Speicherung, Nutzung, Weiterleitung oder anderweitige Verwendung von Daten.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten im Sinne der DSGVO ist:
AI▸GEN▸C UG (haftungsbeschränkt), Scharnhorststraße 24, 10115 Berlin. E-Mail: info@ai-gen-c.de. HRB 277606 (Amtsgericht Charlottenburg) · USt-IdNr. DE458228813.
3. Datenschutzbeauftragter
Ein Datenschutzbeauftragter ist für die AI▸GEN▸C UG (haftungsbeschränkt) nicht bestellt, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Für datenschutzrechtliche Anliegen wenden Sie sich bitte an info@ai-gen-c.de.
4. Maßgebliche Rechtsgrundlagen
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage einer oder mehrerer der folgenden Rechtsgrundlagen:
5. Ticketerwerb (Eventfrog und Abendkasse)
(1) Online über Eventfrog. Der Ticketverkauf erfolgt über die Plattform Eventfrog. Beim Kauf verarbeitet Eventfrog Ihre Bestell- und Zahlungsdaten und stellt uns als Veranstalter die zur Abwicklung erforderlichen Daten bereit.
(2) Abendkasse. An der Abendkasse ist die Zahlung bar oder per Karte möglich. Bei Barzahlung erfolgt in der Regel keine namentliche Erfassung; bei Kartenzahlung werden die Daten durch den eingesetzten Zahlungsdienstleister verarbeitet.
6. Einlass, Ticketkontrolle und Jugendschutz
(1) Ticketkontrolle. Am Einlass werden die Ticket-Codes elektronisch geprüft (Scan über die Eventfrog Entry-App), um die Gültigkeit und Einmaligkeit des Tickets sicherzustellen.
(2) Jugendschutz / Bändchen. Zur Umsetzung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) geben wir altersbezogene Kontrollbändchen aus und können Alters-/Begleitungsnachweise prüfen.
7. Bargeldloses Bezahlen (Kartenzahlung / Tap to Pay)
Für den Erwerb von Speisen und Getränken kann bargeldlos per kontaktloser Kartenzahlung gezahlt werden – auch direkt über das Smartphone des Verkaufspersonals („Tap to Pay“). Eine Zahlung in bar ist ebenfalls möglich. Ein Aufladen von Guthaben (Prepaid) findet nicht statt; es entsteht kein Restguthaben.
8. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung fertigen wir sowie beauftragte Dritte Bild- und Tonaufnahmen zu Dokumentations-, Presse- und Werbezwecken (z. B. Website, Social Media, Aftermovie) an.
9. Sicherheit und Ordnungsdienst
Zur Gewährleistung der Sicherheit setzen wir Sicherheits-/Ordnungspersonal ein. Bei Verstößen gegen die Hausordnung/AGB, Gefährdungen oder Straftaten können Vorfälle dokumentiert und erforderlichenfalls an Behörden übermittelt werden.
10. Sanitäts- und Rettungsdienst
Vor Ort ist ein Sanitäts-/Wasserrettungsdienst im Einsatz. Im Rahmen einer Hilfeleistung können Gesundheitsdaten verarbeitet werden.
11. Kommunikation und Ticket-Support
Bei Anfragen per E-Mail (info@ai-gen-c.de) oder Kontaktformular verarbeiten wir Ihre Angaben zur Bearbeitung des Anliegens.
12. Empfänger Ihrer Daten (Auftragsverarbeiter und Dritte)
Wir geben Ihre Daten nur weiter, soweit dies zur Abwicklung erforderlich oder gesetzlich zulässig ist. Mit Dienstleistern, die in unserem Auftrag verarbeiten, schließen wir Verträge zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
13. Übermittlung in Drittländer
Eine Verarbeitung außerhalb der EU/des EWR erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind (Angemessenheitsbeschluss – z. B. Schweiz oder EU-U.S. Data Privacy Framework – oder Standardvertragsklauseln).
14. Speicherdauer
Wir speichern Daten nur so lange, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
15. Ihre Rechte als betroffene Person
Sie haben nach Maßgabe der Art. 12 ff. DSGVO das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) sowie ein Widerspruchsrecht (Art. 21) gegen Verarbeitungen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine Nachricht an info@ai-gen-c.de.
16. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Für uns zuständig ist:
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alt-Moabit 59–61, 10555 Berlin.
Sie können sich auch an die Aufsichtsbehörde Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts oder des mutmaßlichen Verstoßes wenden.
17. Erforderlichkeit der Bereitstellung
Für den Ticketkauf und den Veranstaltungsbesuch (Einlass, Jugendschutz) ist die Bereitstellung bestimmter Daten erforderlich; ohne diese können der Vertrag nicht abgewickelt und der Zutritt nicht gewährt werden.
18. Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen und dem Stand der Verarbeitung entspricht. Stand: 09.07.2026.
Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (Ticket-AGB)
Veranstaltung: „Heimathafen – Sand & Sound – Am Bernsteinsee, Velten“ am 05.09.2026
Stand: 09.07.2026
Präambel / Eckdaten
Regionaler Rechtsrahmen: Neben dem bundesweit geltenden Recht (BGB, JuSchG, WaffG, DSGVO/BDSG, KUG) gilt ergänzend das Landesrecht Brandenburg – insbesondere das Brandenburgische Gaststättengesetz (BbgGastG) für den Ausschank sowie das Brandenburgische Nichtraucherschutzgesetz.
§ 1 Veranstalter, Vertragspartner und Geltungsbereich
(1) Veranstalter und Vertragspartner des Ticketkäufers ist die AI GEN C UG (haftungsbeschränkt), Scharnhorststraße 24, 10115 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, HRB 277606, USt-IdNr. DE458228813, vertreten durch den Geschäftsführer Bill Steinmann (nachfolgend „Veranstalter“). Kontakt für Ticketangelegenheiten: info@ai-gen-c.de, https://ai-gen-c.de.
(2) Diese Bedingungen gelten für den Erwerb von Eintrittskarten (nachfolgend „Tickets“) und für die Teilnahme an der o. g. Veranstaltung, unabhängig davon, ob der Kauf über die Online-Plattform Eventfrog oder an der Abendkasse erfolgt.
(3) Eventfrog wird als technischer Ticketdienstleister/Vermittler tätig. Der Eintrittsvertrag über den Besuch der Veranstaltung kommt ausschließlich zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter zustande. Die Nutzungs- und Plattformbedingungen von Eventfrog bleiben davon unberührt.
§ 2 Vertragsschluss, Preise, Zahlung
(1) Beim Online-Kauf kommt der Vertrag mit Abschluss des Bestellvorgangs und dessen Bestätigung durch die Plattform zustande; an der Abendkasse mit Übergabe des Tickets gegen Zahlung.
(2) Es gelten die im Verkauf ausgewiesenen Preise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Beim Online-Kauf können Vorverkaufs- und Systemgebühren der Plattform hinzukommen; diese werden dem Käufer vor Abschluss der Bestellung gesondert angezeigt und vom Käufer getragen.
(3) An der Abendkasse ist die Zahlung per Bar- oder Kartenzahlung möglich, soweit verfügbar. Die online angebotenen Zahlungsarten richten sich nach dem Angebot der Plattform.
§ 3 Widerrufsrecht
Bei dem Ticketkauf handelt es sich um einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für den ein bestimmter Termin vorgesehen ist. Für solche Verträge besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Der Ticketkauf ist daher nach Vertragsschluss verbindlich; ein Umtausch oder eine Rückgabe ist – vorbehaltlich § 5 – ausgeschlossen.
§ 4 Ticket, Gültigkeit, Weitergabe und Weiterverkaufsverbot
(1) Jedes Ticket berechtigt eine Person zum einmaligen Eintritt. Bei Online-Tickets gilt das zuerst vorgelegte Ticket (print@home oder mobil) mit gültigem Code als einlassberechtigt; Mehrfachvorlagen oder Kopien desselben Codes werden abgewiesen.
(2) Die private, unentgeltliche Weitergabe eines Tickets sowie die Weitergabe zum ursprünglichen Erwerbspreis (zzgl. nachgewiesener Gebühren) bleiben zulässig.
(3) Untersagt ist der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf sowie das öffentliche Anbieten von Tickets zu einem höheren als dem ursprünglichen Erwerbspreis (zzgl. Gebühren) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters (Schutz vor Schwarzmarkt-/Zweitmarkthandel). Der Veranstalter ist berechtigt, entgegen dieser Regelung gehandelte oder erkennbar manipulierte Tickets zu sperren und den Zutritt zu verweigern.
(4) Verlust, Diebstahl oder Unleserlichkeit eines Tickets berechtigen nicht zu Ersatz.
§ 5 Absage, Abbruch, Verschiebung, Programmänderungen, höhere Gewalt
(1) Witterung: Die Veranstaltung ist ein Open-Air-Event und findet grundsätzlich auch bei ungünstiger Witterung (z. B. Regen) statt, sofern keine Gefahr für Leib und Leben oder für die öffentliche Sicherheit besteht. Ein Anspruch auf Rückerstattung wegen der Wetterlage besteht nicht.
(2) Absage vor Veranstaltungsbeginn: Wird die Veranstaltung vollständig abgesagt, erstattet der Veranstalter dem Ticketinhaber den Ticket-Nennwert. Alternativ kann der Ticketinhaber – sofern angeboten – eine Umbuchung auf einen Ersatztermin oder einen Gutschein in Höhe des Ticket-Nennwerts wählen. Bereits angefallene Vorverkaufs- und Systemgebühren der Plattform, die nicht dem Veranstalter zufließen, sind von der Erstattung ausgenommen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(3) Abbruch nach Veranstaltungsbeginn: Wird die Veranstaltung nach Einlass bzw. nach Programmbeginn – insbesondere aus Gründen höherer Gewalt, aus Sicherheits-, Witterungs- oder behördlichen Gründen – abgebrochen oder das Gelände geräumt, besteht kein Anspruch auf (auch anteilige) Erstattung des Ticketpreises. Der Veranstalter kann im Einzelfall freiwillige Kulanz gewähren.
(4) Verschiebung: Wird die Veranstaltung auf einen anderen Termin verlegt, behält das Ticket seine Gültigkeit für den Ersatztermin. Kann der Ticketinhaber den Ersatztermin nicht wahrnehmen, gilt Absatz 2 entsprechend.
(5) Programm- und Line-up-Änderungen: Änderungen des Programms, des Line-ups oder des Ablaufs (z. B. Austausch, Ausfall oder zeitliche Verschiebung einzelner Acts) berechtigen nicht zur Rückgabe oder Erstattung, solange der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
§ 6 Einlass, Hausrecht, Sicherheits- und Taschenkontrollen
(1) Der Einlass erfolgt ab 10:00 Uhr. Ein Anspruch auf Einlass besteht nur bei gültigem Ticket und im Rahmen der behördlich zugelassenen Höchstkapazität; bei Erreichen der Kapazität kann der Einlass ausgesetzt werden. Ein aus Sicherheits- oder Kapazitätsgründen vorübergehend ausgesetzter, beschränkter oder verweigerter Einlass begründet keinen Anspruch auf Erstattung.
(2) Der Veranstalter übt auf dem Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus. Aus Sicherheitsgründen können Einlass- und Taschenkontrollen durchgeführt werden. Untersagt ist insbesondere das Mitführen von:
(3) Der Veranstalter bzw. das Sicherheitspersonal kann Personen den Zutritt verweigern oder von der Veranstaltung verweisen, die erkennbar erheblich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die Sicherheit gefährden oder gegen diese Bedingungen bzw. Anweisungen des Sicherheits- und Ordnungspersonals verstoßen – ohne Anspruch auf Erstattung.
(4) Am Einlass ausgegebene Einlass-/Kontrollbändchen sind nicht übertragbar, dürfen nicht beschädigt oder manipuliert werden und sind während der gesamten Veranstaltung sichtbar zu tragen. Ein Verlust berechtigt nicht zu Ersatz.
§ 7 Verhalten vor Ort, Badebetrieb, Lautstärke
(1) Den Anweisungen des Sicherheits-, Ordnungs- und Wasserrettungspersonals (DLRG) ist Folge zu leisten. Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden.
(2) Verhaltensregeln. Untersagt sind insbesondere:
Bei Verstößen kann der Gast ohne Anspruch auf Erstattung vom Gelände verwiesen werden; bei Straftaten erfolgt eine Anzeige.
(3) Badebetrieb: Eine Badeaufsicht durch die Wasserrettung (DLRG) erfolgt ausschließlich innerhalb der ausgewiesenen und freigegebenen Badebereiche und -zeiten; das Baden ist nur dort gestattet. Außerhalb dieser Bereiche und Zeiten findet keine Badeaufsicht durch den Veranstalter oder die DLRG statt; das Baden erfolgt dort auf eigene Gefahr. Die gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters bleiben unberührt.
(4) Lautstärke/Gehörschutz: Bei der Veranstaltung treten hohe Schalldruckpegel auf. Der Veranstalter weist ausdrücklich auf mögliche Gehörschäden hin und empfiehlt dringend die Verwendung von Gehörschutz. Der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe der Lautsprecher erfolgt auf eigenes Risiko.
(5) Trinkwasser/Hitze: Bei sommerlicher Witterung empfehlen wir ausreichenden Sonnenschutz und eine angemessene Flüssigkeitszufuhr.
§ 8 Anreise und Parkplatz
(1) Die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung; die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder von Fahrgemeinschaften wird empfohlen.
(2) Auf dem Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO); es ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren und den Anweisungen des Parkplatz-/Ordnungspersonals Folge zu leisten. Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr; für abgestellte Fahrzeuge und deren Inhalt wird keine Haftung übernommen, soweit nicht § 11 greift.
(3) Rettungs- und Fluchtwege sind freizuhalten. Verkehrswidrig oder verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge können auf Kosten des Halters entfernt werden.
(4) Das Übernachten in Fahrzeugen sowie das Zelten/Campen auf dem Parkplatz und dem Veranstaltungsgelände sind nicht gestattet.
§ 9 Jugendschutz und Alterskennzeichnung
(1) Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Der Aufenthalt bei der Veranstaltung ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet.
(2) Eine Erziehungsbeauftragung kann durch eine schriftliche Bevollmächtigung der personensorgeberechtigten Person („Muttizettel“) nachgewiesen werden. Ein Muster für die Erziehungsbeauftragung wird auf der Veranstaltungswebsite zum Download bereitgestellt. Der Veranstalter kann die Vorlage der Bevollmächtigung im Original sowie Ausweisdokumente der begleitenden und der begleiteten Person verlangen. Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig und erkennbar geeignet sein; der Veranstalter kann eine Erziehungsbeauftragung im Einzelfall ablehnen (z. B. bei einer unangemessenen Anzahl begleiteter Jugendlicher oder erkennbarer Ungeeignetheit).
(3) Jugendlichen von 16 und 17 Jahren ist der Aufenthalt ohne Begleitung bis 24:00 Uhr gestattet; danach ist das Gelände zu verlassen, sofern keine Begleitung durch eine personensorgeberechtigte Person besteht.
(4) Alterskennzeichnung durch Bändchen: Zur Umsetzung des Jugendschutzes gibt der Veranstalter beim Einlass altersbezogene Kontrollbändchen aus. Jeder Gast ist verpflichtet, das ihm zugeordnete Bändchen während der gesamten Veranstaltung gut sichtbar am Handgelenk zu tragen. Das Bändchen dient dem Sicherheits- und Ausschankpersonal zur Altersverifikation. Die Weitergabe oder Manipulation von Bändchen ist untersagt und berechtigt zum Verweis vom Gelände.
(5) Der Ausschank und die Abgabe alkoholischer Getränke sowie von Tabak-/Nikotinprodukten erfolgen ausschließlich nach Maßgabe des JuSchG und – für den Ausschank – des Brandenburgischen Gaststättengesetzes. Branntwein/Spirituosen sowie Tabak-/Nikotinprodukte werden nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben.
§ 10 Bezahlung vor Ort (bar und Kartenzahlung)
(1) Der Zahlungsverkehr für Speisen und Getränke auf dem Gelände ist in bar sowie bargeldlos per kontaktloser Kartenzahlung möglich. Die Kartenzahlung kann auch direkt über das Smartphone des Verkaufspersonals („Tap to Pay“) erfolgen; akzeptiert werden gängige Debit- und Kreditkarten sowie mobile Wallets (z. B. Apple Pay, Google Pay).
(2) Die Kartenzahlung wird über einen beauftragten Zahlungsdienstleister abgewickelt. Ein Aufladen von Guthaben findet nicht statt, sodass kein Restguthaben entsteht. Für die Kartenzahlung erhebt der Veranstalter gegenüber dem Gast keine gesonderten Entgelte.
§ 11 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus etwaigen Garantien bleibt unberührt.
(4) Für mitgebrachte Gegenstände (Garderobe, Wertsachen) wird keine Haftung übernommen, soweit nicht Absatz 1 oder 2 greift.
§ 12 Bild- und Tonaufnahmen
(1) Der Veranstalter sowie von ihm beauftragte Dritte fertigen während der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen zu Dokumentations-, Presse- und Werbezwecken (z. B. Website, Social Media, Aftermovie) an. Aufnahmen, die das Publikum als Teil der Gesamtsituation der öffentlichen Veranstaltung zeigen (Übersichts-, Atmosphäre- und Bühnenaufnahmen), werden auf Grundlage des berechtigten Interesses des Veranstalters (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) i. V. m. §§ 22, 23 KUG erstellt und zeitlich sowie räumlich unbeschränkt genutzt und veröffentlicht.
(2) Für gezielte Nahaufnahmen/Porträts einzelner erkennbarer Personen holt der Veranstalter eine gesonderte Einwilligung ein.
(3) Der Gast kann der Nutzung von Aufnahmen, auf denen er individuell erkennbar im Vordergrund steht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, widersprechen. Ein Widerspruch bzw. eine Kontaktaufnahme vor Ort (z. B. beim Fototeam) oder unter info@ai-gen-c.de ist möglich; der Veranstalter berücksichtigt begründete Widersprüche, soweit dies technisch und rechtlich möglich ist.
(4) Das gewerbliche Fotografieren, Filmen und Aufzeichnen der Darbietungen durch Gäste ist ohne Genehmigung nicht gestattet.
(5) Am Einlass und im Veranstaltungsbereich wird durch gut sichtbare Hinweisschilder auf die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen hingewiesen.
§ 13 Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften (DSGVO/BDSG) zur Vertragsabwicklung und nach Maßgabe der Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://ai-gen-c.de/datenschutz. Für die Abwicklung des Ticketverkaufs verarbeitet die Plattform Eventfrog Daten in eigener Verantwortung nach deren Datenschutzhinweisen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Ticketkäufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Verbraucherstreitbeilegung: Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und – vorbehaltlich abweichender Angabe – nicht bereit (§ 36 VSBG).
(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Stand: 09.07.2026.